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   OLG Saarbrücken, 02.02.2005 - 9 UF 69/03   

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https://dejure.org/2005,4613
OLG Saarbrücken, 02.02.2005 - 9 UF 69/03 (https://dejure.org/2005,4613)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02.02.2005 - 9 UF 69/03 (https://dejure.org/2005,4613)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02. Februar 2005 - 9 UF 69/03 (https://dejure.org/2005,4613)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Nachehelicher Unterhalt: Bedarfsbemessung nach Erwerb einer im hälftigen Miteigentum stehenden Immobilie zu Alleineigentum; Zinseinkünfte aus Zugewinnausgleichsbetrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung nachehelichen Unterhalts; Durchführung des Versorgungsausgleichs; Einbeziehung einer betrieblichen Altersversorgung in Form einer Direktversicherung in den Versorgungsausgleich; Zuordnung einer kapitalbildenden Lebensversicherung zum Versorgungsausgleich bzw. ...

  • Judicialis

    VAHRG § 2; ; VAHRG § 3b Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 1573 Abs. 2; ; BGB § 1572; ; BGB § 1578 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 1579 Nr. 3; ; BGB § 242; ; ZPO § 287

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bedarfsbemessung bei Erwerb einer im hälftigen Miteigentum stehenden Immobilie durch einen Ehegatten nach der Trennung zu Alleineigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1454
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 31.10.2001 - XII ZR 292/99

    Berechnung des Anfangsvermögen bei fehlender Nutzbarkeit von vor der Ehe

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2005 - 9 UF 69/03
    Entsprechend der unangefochtenen Handhabung des Familiengerichts sind auf Seiten beider Parteien bedarfsprägend die nach Verkauf des vormals ehelichen, beiden Parteien hälftig gehörenden Hausanwesens als Surrogat (vgl. hierzu: BGH, FamRZ 2002, 88 ff) an die Stelle des prägenden Wohnvorteils getretenen erzielten bzw. erzielbaren Zinseinnahmen aus einem Veräußerungserlös von jeweils 94.000 EUR mit monatlich jeweils rund 274 EUR anzusetzen, was allerdings - wovon die Antragstellerin zutreffend ausgeht - zur Folge hat, dass sich diese unterhaltsrechtlich nicht auswirken.

    Bezüglich derartiger Immobilien sind aber - nach Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, FamRZ 2002, 88 ff; FamRZ 2001, 986 ff) - Vorteile, die die Parteien nach deren Verkauf in Form von Zinsgewinnen aus dem Erlös ihrer Miteigentumsanteile ziehen bzw. ziehen könnten als Surrogate des früheren Wohnwertes eheprägend.

    So etwa fiktive Einkünfte aus zumutbarer Tätigkeit und wegen Versorgungsleistungen für einen neuen Partner (BGH, FamRZ 2001, 1693 ff), aus Rentenbezug aus dem Versorgungsausgleich (FamRZ 2002, 88 ff), selbst wenn nur der Unterhaltsberechtigte Rente bezieht, während der Unterhaltspflichtige noch über Erwerbseinkommen verfügt (BGH, FF 2002, 139).

    In seiner Entscheidung vom 31. Oktober 2001 (FamRZ 2002, 88 ff) hat der Bundesgerichtshof jedoch darüber hinaus auch Kapitaleinkünfte aus der Vermögensauseinandersetzung, auch soweit sie die ehelichen Lebensverhältnisse nicht geprägt hatten, weil der Wohnvorteil geringer war, als die aus dem Veräußerungserlös erzielbaren Zinseinkünfte, im Wege der Differenzberechnung und zwar auf Seiten beider Parteien in die Unterhaltsberechnung eingestellt.

  • BGH, 05.09.2001 - XII ZR 336/99

    Bemessung des nachehelichen Unterhalts bei Versorgung eines neuen Partners durch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2005 - 9 UF 69/03
    So etwa fiktive Einkünfte aus zumutbarer Tätigkeit und wegen Versorgungsleistungen für einen neuen Partner (BGH, FamRZ 2001, 1693 ff), aus Rentenbezug aus dem Versorgungsausgleich (FamRZ 2002, 88 ff), selbst wenn nur der Unterhaltsberechtigte Rente bezieht, während der Unterhaltspflichtige noch über Erwerbseinkommen verfügt (BGH, FF 2002, 139).

    Zu Recht hat das Familiengericht bei der gegebenen Sachlage die Voraussetzungen für eine Einkommensfiktion auf Seiten der Antragstellerin, jedenfalls in diesem Umfang, bejaht und die danach erzielbaren Erwerbseinkünfte der Antragstellerin im Wege der sogenannten Differenzmethode (vgl. BGH, FamRZ 2001, 1693) in die Unterhaltsberechnung eingestellt.

  • BGH, 16.01.1985 - IVb ZR 59/83

    Berücksichtigung der Nutzungen des im Wege des Zugewinnausgleichs erhaltenen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2005 - 9 UF 69/03
    Auch unterlagen vor Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowohl nach der Trennung erzielte Einkünfte des Unterhaltsberechtigten aus der Vermögensauseinandersetzung als auch solche aus dem Zugewinnausgleich - allerdings ebenso wie erzielte bzw. erzielbare Einkünfte des Unterhaltsberechtigten aus der Aufnahme bzw. gebotenen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit - nicht der Differenz- sondern der Anrechnungsmethode (vgl. etwa BGH, FamRZ 1985, 357 ff; Senatsurteil vom 29. November 2000, 9 UF 44/00).
  • BGH, 03.05.2001 - XII ZR 62/99

    Abweisung eines im Wege der Leistungsklage geltend gemachten Unterhaltsbegehrens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2005 - 9 UF 69/03
    Kauft hingegen ein Ehepartner dem anderen seinen Hälfteanteil ab, wäre bei einem Ehegatten nur noch der halbe Wohnwert beim anderen Ehegatten die Zinsen aus dem Erlös als eheprägend beim Bedarf anzusetzen (BGH, FamRZ 2001, 1140).
  • BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97

    Bemessung des Altersvorsorgeunterhalts bei sozialversicherungsfreier

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2005 - 9 UF 69/03
    Demnach besteht eine Obliegenheit des Antragsgegners, die Eintragung eines Freibetrages in Höhe von (1.308 EUR x 12 =) 15.696 EUR jährlich in die Lohnsteuerkarte zu beantragen (BGH, FamRZ 1999, 372, 375).
  • BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 10/82

    Bindungswirkung eines Unterhaltstitels im Abänderungsverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2005 - 9 UF 69/03
    Er wird dann so behandelt, als erziele er Einkünfte, wie sie bei zumutbaren und letztlich erfolgreichen Bemühungen zu erzielen wären (BGH, FamRZ 1984, 374 ff).
  • BGH, 11.04.1990 - XII ZR 42/89

    Abänderung einer vollstreckbaren Urkunde

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2005 - 9 UF 69/03
    Auch die von der Antragstellerin behaupteten Aufwendungen für die Neuanschaffung von Hausrat erachtet der Senat für abzugsfähig, nachdem der Antragsgegner diese nicht bestritten hat und Anhaltspunkte dafür fehlen, dass die Antragstellerin mit dem teilweisen Verbrauch des Geldes unwirtschaftlich gehandelt hat und dadurch eine mutwillige Herbeiführung der Bedürftigkeit nach § 1579 Nr. 3 BGB vorliegt (BGH, FamRZ 1997, 873ff; FamRZ 1990, 989ff).
  • BGH, 19.12.1989 - IVb ZR 9/89

    Unterhaltsrechtlicher Ausgleich der nachträglichen Bewilligung von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2005 - 9 UF 69/03
    Der Bundesgerichtshof hat jedoch nicht nur die dem eheprägenden Wohnwert entsprechenden Zinserträge, sondern auch die die eheprägenden Nutzungsvorteile übersteigenden Zinserträge, und zwar auf Seiten beider Parteien und in Abweichung von seiner früheren Rechtsprechung (vgl. BGH, FamRZ 1990, 269, 272) bereits in die Bedarfsbemessung einbezogen.
  • BGH, 04.06.1986 - IVb ZR 45/85

    Darlegungs- und Beweislast des unterhaltsberechtigten Ehegatten für Bemühung um

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2005 - 9 UF 69/03
    Etwa verbleibende Zweifel hinsichtlich einer entsprechenden Beschäftigungschance gehen im Übrigen zu Lasten der für ihre Bedürftigkeit darlegungs- und beweisbelasteten Antragstellerin (BGH, FamRZ 1986, 885ff).
  • BGH, 14.02.1990 - XII ZR 51/89

    Klage auf Abänderung des Unterhalts für geschiedene Ehefrau - Bemessung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.02.2005 - 9 UF 69/03
    Die dadurch erzielbaren Steuervorteile schätzt der Senat nach den für die Jahre 2003 bzw. 2004 geltenden Steuertabellen und unter Beachtung, dass - ausweislich der vorgelegten Entgeltabrechnungen - bei den eingangs errechneten Nettoeinkünften bereits Freibeträge von jeweils 13.769 EUR jährlich berücksichtigt sind, denen keine bei der Unterhaltsberechnung einkommensmindernd angesetzten Aufwendungen des Antragsgegners gegenüberstehen (vgl. hierzu: BGH, FamRZ 1990, 981 ff u. 1992, 1045, 1048), unter Ausschöpfung des verbleibenden Freibetrages auf monatlich weitere rund 80 EUR.
  • OLG Saarbrücken, 15.09.2004 - 9 UF 109/03

    Nachehelicher Unterhalt: Berücksichtigung der Veräußerung des hälftigen

  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 293/95

    Bemessung des nachehelichen Betreuungsunterhalts nach vorehelich erklärtem

  • OLG Koblenz, 20.02.1998 - 3 W 65/98

    Ausgleichsansprüche bei der Abwicklung gescheiterter nichtehelicher

  • OLG Saarbrücken, 09.10.2002 - 9 UF 155/01
  • BGH, 29.03.1995 - XII ZR 45/94

    Berücksichtigung und Bewertung des Wohnvorteils

  • BGH, 23.07.2003 - XII ZB 152/01

    Ermittlung des Barwertes von Anwartschaften in der Bayerischen

  • BGH, 09.02.2000 - XII ZB 24/96

    Beamtenversorgung im Versorgungsausgleich

  • BGH, 09.11.1983 - IVb ZB 887/80

    Einbeziehung von Anrechten auf Kapitalleistungen aus privatrechtlichen

  • OLG Celle, 02.10.2008 - 17 UF 97/08

    Höhe des Anspruchs auf nachehelichen Krankheitsunterhalt bei voller

    für das im Zugewinnausgleich erworbene Vermögen gelten keine anderen Grundsätze (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 2005, 1454, 1457).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2006 - 4 UF 208/05

    Berücksichtigung von Zinserträgen bei der Berechnung des nachehelichen Unterhalts

    Nach der Gegenansicht (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2005, 1454 ; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 9. Aufl., 2004, Rdn. 442), sind die Zinserträge aus dem Zugewinnausgleich grundsätzlich im Wege der Differenzmethode zu berücksichtigen.
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